Es ist höchste Zeit für plastikfrei!
Plastikmüll in jedem Haushalt, an jeder Ecke. Plastik ist DAS Symbol für unsere Wegwerfgesellschaft – muss es aber nicht sein!
Helft mit, den Planeten sauberer zu machen und den WERT-Stoff Plastik recyceln zu lassen. Das hilft der Umwelt und weltweit denjenigen, die vom Müllsammeln leben.
Am 18. und 19.09. findet weltweit der World Cleaunup Day statt. Auftrag der weltweiten Bewegung ist es, die Städte, Strände und Parks vom Müll zu befreien. Auch im Bistum Limburg gibt es dazu Gelegenheit.
Die Fakten
Wann: 18.09.20, 11-14 Uhr
Wo: - Stadtwald Frankfurt, Treffpunkt an der Commerzbank-Arena, und
- Katholische Hochschulgemeinde (KHG) Frankfurt, Siolistraße 7
Wann: 19.09.20, 10-13 Uhr
Wo: - St. Bonifatius, Holbeinstraße 70, Frankfurt, : Anmeldung separat über info@ bonifatius-ffm .de
Ihr wohnt nicht in Frankfurt oder möchtet eure eigene Aufräumaktion starten? Kein Problem!
Sucht euch ein paar Mitstreiter*innen (coronabedingt nicht mehr als 10) und gebt uns Bescheid, ob ihr Unterstützung bei der Ausstattung mit Greifzangen, Müllbeuteln und Handschuhen benötigt. Berichtet uns gern über eure Aktion, indem ihr Fotos oder Berichte schickt an #worldcleanupdaygermany #plastikfasten.
Weitere Infos zum World Cleanup Day:
https://www.youtube.com/watch?v=izrJ-HvSksc
https://www.facebook.com/DEUTSCHLANDmacht
Gemeinsam mit dem Sozialunternehmen Plastic Bank, der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG) Frankfurt, dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Limburg und mit dem Bildungsprojekt WELTfairÄNDERER des BDKJ Bischöfliche Jugendamt (BJA) des Bistums Mainz wollen wir unsere gemeinsame Verantwortung für eine nachhaltige Welt aufzeigen und mit anpacken.
Die Erhebung der Daten erfolgt gemäß der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen vom 1.7.2020. Die Daten werden vier Wochen nach Beginn der Veranstaltung gelöscht.
"Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind über diese Beschränkungen zu informieren." (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, §1, Abs. 2b(d) )